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Pfarrgemeinderatswahl 2012
Durchführung der Wahl
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder bereits das Sakrament der Firmung
empfangen haben,
- am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der
Pfarrgemeinde teilnehmen.
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Wann wird gewählt?
| Donnerstag |
15. März |
17:00 |
- |
20:00 |
Uhr |
| Samstag |
17. März |
18:00 |
- |
20:30 |
Uhr |
| Sonntag |
18. März |
8:30 |
- |
12:00 |
Uhr |
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Wo wird gewählt?
Im "Gymnastikraum" (Eingang Weinberggasse 37, Tiefparterre, Pfarrheim).
Beim Kircheneingang steht ein Aufzug zur Verfügung.
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Wie wird gewählt?
Den offiziellen Stimmzettel erhalten Sie am Wahltag im Wahllokal.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht
wird dabei von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide Elternteile vereinbaren,
wer die Stimme/n für das/die Kind/er abgibt.
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl mit.
Jeder Wähler kann auf dem Stimmzettel bis zu 9 Namen ankreuzen. Es dürfen auch weniger,
aber keinesfalls mehr sein, denn:
Sind mehr als 9 Namen angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig!
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Ist eine Briefwahl möglich?
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Ja. Wenn Sie zu den Wahlzeiten nicht kommen können, besteht die Möglichkeit, per Briefwahl mitzustimmen.
Dazu stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel in ein neutrales, unbeschriftetes Kuvert (nur ein Stimmzettel pro Kuvert!).
Dieses geben Sie in das offizielle Briefwahlkuvert, auf das Sie Ihren Absender schreiben (Anonyme Briefwahlkuverts sind
ungültig!) und schicken es so zeitgerecht an den Wahlvorstand, dass es bis 18. März 2012, 12:00 Uhr, im Pfarrbüro eingelangt ist.
Die Unterlagen für die Briefwahl erhalten Sie ab 5. März im Pfarrbüro.
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Wer kann gewählt werden?
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Auf unserer Kandidatenseite stellen sich alle Bewerberinnen und Bewerber selbst vor!
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